Unsere Kurse werden ausschließlich auf Türkisch angeboten
Derslerimiz sadece Türkçe dilinde sunulmaktadir
NiSV Aktualisierungsschulung„Ultraschall“
Verlängern Sie Ihre Qualifikation schnell, fundiert und unkompliziert.
✔ Findet vollständig online statt (Live-Webinar)
✔ Umfasst 6 Lerneinheiten á 45 min
✔ Inhalt: aktuelle Strahlenschutzvorgaben, technische Innovationen, wissenschaftliche Updates und rechtliche Änderungen
✔ Mit modernen Lernunterlagen und hochqualifizierten Dozenten
NiSV Fachkundemodul 5
NiSV Aktualisierungsschulung „Ultraschall“
329.00 €
Sparen Sie 70,00 €
399,00 €
✔ Jeder, der über eine NiSV-Fachkunde verfügt, muss diese alle 5 Jahre erneuern. Mit unserer Aktualisierungsschulung „Ultraschall“ können Sie Ihr Zertifikat jetzt schnell und unkompliziert verlängern.
✔ Der Kurs vereint fundiertes Fachwissen mit modernster Unterrichtsmethodik. Unsere qualifizierten Dozenten bringen Sie auf den neuesten Stand in allen relevanten Bereichen und zeigen praxisnahe Anwendungen für Ihren Berufsalltag. Vermittelt werden unter anderem:
✔ Strahlenschutzaspekte für die Praxis
✔Aktuelle technische Entwicklungen
✔Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
✔Rechtliche Änderungen
Die Aktualisierungsschulung „Ultraschall“ ist kompakter als die Erstzertifizierung und umfasst insgesamt 4,5 Stunden Live-Unterricht.
Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Voraussetzung für die Zertifizierung ist. Für die Erneuerung des Zertifikates ist eine kostenpflichtige Prüfung* bei einer Personenzertifizierungsstelle nötig.
Voraussetzung für die Teilnahme:
✔ Laptop, Computer oder Tablet
✔ Kamera und Mikrofon
✔ Stabile Internetverbindung
✔ Gültiges DAkkS-Zertifikat
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung muss erfolgreich abgeschlossen sein, noch bevor die 5-
Jahresfrist verstrichen ist. Bitte schauen Sie auf Ihr Zertifikat und stellen Sie
sicher, dass Sie vor Ende dieser 5-Jahresfrist die Schulung und die dazugehörige Prüfung bei einer Personenzertifizierungsstelle erfolgreich abgeschlossen haben. Sollten Sie diese Frist überschreiten, ist es notwendig, die Erstzertifizierung erneut vollständig abzuschließen.
