AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungsverträge für
Fortbildungsmaßnahmen der NISV GmbH in Hilden zum Erwerb der Fachkunde gemäß der
gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen
Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 27.02.2024, die
von der NISV GmbH als Schulungsträger in Form von Fachkundemodulen angeboten und durchgeführt
werden.

Die Fortbildungsmaßnahmen der NISV GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB.

1. Anmeldung/Pflichten der Teilnehmer

Die Anmeldung hat schriftlich oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail) bzw. über unser Online-Portal auf
www.nisv.eu zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich oder in Textform
zu bestätigen.

Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich
an. Mit der Anmeldung bestätigen Sie außerdem, Unternehmer gemäß § 14 BGB zu sein.

Sie sind verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten der teilnehmenden Person bzw. Personen, einschließlich
Ihrer Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig abzugeben.
Die persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz. Der/die jeweilige Teilnehmer/in ist verpflichtet,
zur Datenverarbeitung ihre Einwilligung schriftlich bzw. in Textform zu bestätigen.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt.
Erst mit Zugang der Bestätigung durch die NISV GmbH kommt der Vertrag im Sinne eines
Dienstvertrags zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die NISV GmbH Ihnen
dies mit.

Der/die jeweilige Teilnehmer/in hat an den Präsenzkursen an einem Standort und an den
fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er/sie hat an der Erreichung des Bildungsziels
eine Lern- und Mitwirkungspflicht.

Der/die jeweilige Teilnehmer/in muss eine zur Kursteilnahme, egal in welcher Form, gesundheitliche
und persönliche Eignung aufweisen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben,
rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.

Der Teilnehmer kann einen Standort wählen bei der Anmeldung. Die NISV GmbH behält sich das Recht
vor, diesen gewählten Standort zu bestätigen oder einen anderen Standort zu benennen.

Sollte die Lehrveranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht am gewählten Standort stattfinden
können, ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, die Lehrveranstaltung an einem anderen Ort, der
höchstens 200 km von dem gewählten Standort entfernt liegt, wahrzunehmen.

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Unterzeichnet nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag, bestätigt diese damit, eine
entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten bzw. das
alleinige Erziehungsrecht zu haben. Für den Fall des Erreichens der Volljährigkeit während der Aus-
oder Weiterbildung tritt ab dann die volljährige teilnehmende Person mit eigenhändiger Unterschrift dem
Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre
Rechte und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers.

Sie als Anmelder tragen die Haftung für die Richtigkeit der getätigten Angaben, für die Erlaubnis zur
Bearbeitung der persönlichen Daten der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen und für die
Einhaltung der vorgenannten Präsenzpflichten der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen. Im Falle
des schuldhaften Verstoßes ist die NISV GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der
Zahlungsanspruch bleibt fortbestehen

2. Lehrgangziel

Lehrgangsziel der gewählten Fachkundemodule der NiSV ist das sichere Beherrschen aller hierfür
notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse des/der jeweiligen Teilnehmers/in. Das
Bestehen von Prüfungen ist nicht geschuldet.

3. Inhalte der verschiedenen Fachkundemodule:

a) Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK)

  • Dauer: 80 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
  • -davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
  • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2
LE bei einem Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen
Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifizierungsprüfung.

Besonderheit: die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie

  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in,
  • den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“,
  • eine Meisterprüfung in der Kosmetik erfolgreich absolviert haben
  • oder am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können.

b) Fachkundegruppe “Laser/intensive Lichtquellen” – Fachkundemodul: Optische Strahlung (OS) GK

Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren
Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung

  • Dauer: 120 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
  • davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
  • Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8
LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem Schulungsträger verbunden
mit einer Rezertifizierungsprüfung.

c) Fachkundegruppe “Ultraschall” – Fachkundemodul: Ultraschall (US) GK

Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren
Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung

  • Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
  • davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
  • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8
LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem Schulungsträger verbunden
mit einer Rezertifizierungsprüfung.

d) Fachkundegruppe “EMF-Kosmetik” – Fachkundemodul: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
(EK) GK

Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren
Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung

  • Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
  • davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
  • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8
LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem Schulungsträger verbunden
mit einer Rezertifizierungsprüfung.

e) Fachkundegruppe “EMF-Stimulation” – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder
Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)

Teilnahmevoraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer
Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder
mindestens einer C¬Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120
Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.

  • Dauer: 24 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
  • davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
  • Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheit)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8
LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem Schulungsträger verbunden
mit einer Rezertifizierungsprüfung.

Nach Abschluss des jeweiligen Fachkundemoduls erhalten sie von uns eine Teilnahmebescheinigung,
welche unter Berücksichtigung der Fehlzeitenregelungen (Nr. 9.) die Absolvierung aller nach den
Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten bescheinigen muss.

f) Sie als Vertragspartner haben für Folgendes Sorge zu tragen:

Dem/der Teilnehmer/in hat zur Kenntnis genommen, dass die vollständige Absolvierung der nach den
Rahmenlehrplänen für jedes Fachkundemodul vorgesehenen Lerneinheiten Voraussetzung für eine
Prüfungsabnahme für das jeweilige Fachkundemodul ist.

Entsprechend hat der/die Teilnehmer/in selbstverantwortlich die Prüfungsanmeldung vorzunehmen.

g) Prüfung:

Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Prüfung bei einer Zertifizierungsstelle. Die Teilnehmer sind verpflichtet,
sich selbst und eigenständig zur Prüfung auf der Seite der Zertifizierungsstelle anzumelden und müssen
je nach Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle die Prüfungsgebühr an die Zertifizierungsstelle
entrichten. Für ein Nichtbestehen der Prüfung übernimmt die NISV GmbH keine Verantwortung. Eine
Kostenübernahme der Prüfungsgebühr durch die NISV GmbH erfolgt nicht.

h) Der Umfang und die Dauer der Nutzung der im Unterricht verwendeten Online-Lernplattformen wird
entweder beim Bestellen der Kurse festgelegt oder über die Dozenten mitgeteilt. Die dabei vorgegebene
Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder
als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer
mit dem ersten Login durch den/die Teilnehmer/in.

Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sorgfältig aufzubewahren und keiner
weiteren Person zugänglich zu machen. Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche
Zustimmung schuldhaft von Ihnen weiteren Personen zugänglich gemacht, sind Sie zur Zahlung einer
Vertragsstrafe von 50.000 EUR verpflichtet. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für
jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden
Schadens bleibt der NISV GmbH vorbehalten. Für Verstöße durch die von Ihnen angemeldeten
Teilnehmer/innen haften Sie wie für eigene Verstöße.

Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, haben
Sie dies innerhalb von 24 Stunden der NISV GmbH mitzuteilen. Nur so kann eine Verlängerung der
Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es bei
Verstreichenlassen vorgenannter Frist nicht.

Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den
Kauf der entsprechenden Inhalte festgelegt. Daher ist für die Teilnehmer/innen immer nur der Inhalt zu
sehen, der erworben wurde. Andere E-Learning Inhalt sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf
der Nutzungsdauer oder -frist kann der Inhalt grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden.
Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.

Im Falle des Erstellens eigener Beiträge durch die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen tragen
Sie dafür Sorge, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten
verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte
verwendet werden, deren Rechte bei den Teilnehmer/innen liegen. Die NISV GmbH übernimmt keine
Haftung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen
hat. Von Forderungen Dritter stellen Sie die NISV GmbH von der Haftung frei. Es obliegt Ihnen der
Beweis dafür, dass der einzelne Schaden nicht von Ihnen zu vertreten ist. Erstellte Inhalte kann die
NISV GmbH jederzeit ändern, löschen oder sperren.

Die NISV GmbH übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht
aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln dieser AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann
die NISV GmbH sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung betreffende Teilnehmer/innen
zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen. Eine Kostenerstattung
erfolgt nicht.

i) Die reine Schulungsleistung wird von der NISV GmbH geschuldet, ein Zertifikat ist nicht Bestandteil
der geschuldeten Leistung. Die NISV GmbH ist keine Zertifizierungsstelle und kann demnach keine
akkreditierten Zertifikate ausstellen. Dies kann nur eine Zertifizierungsstelle. Wenn die
Zertifizierungsstelle aufgrund einer fehlenden Anerkennung der NISV GmbH das Zertifikat dem
Teilnehmenden verweigert, muss der Teilnehmende seine Ansprüche auf Erteilung eines Zertifikats und
etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Zertifizierungsstelle selbst richten und nicht gegen die
NiSV GmbH.

4. Kosten der verschiedenen Fachkundemodule

Lernmaterialien für die jeweiligen Fachkundemodule werden durch die NISV GmbH gestellt.
Die NISV GmbH trägt keine Unterkunfts-, Reise- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen. Dies
gilt auch unbeachtlich des Rechtsgrunds bei Wiederholungen von Schulungen.

5. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu
übernehmen und nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag auf eines der angegebenen Konten zu
zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise der Fachkundemodule.

Die Kursgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Im Einzelfall kann die NISV GmbH
Ratenzahlungen auf die Kursgebühren akzeptieren. Hierzu treffen die Parteien eine separate
Ratenzahlungsvereinbarung in Text- oder Schriftform.

Bei Zahlungsverzug ist die NISV GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 5,00
Euro sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug ist die NISV GmbH zudem berechtigt, den/die Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung
von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung/ Veranstaltung auszuschließen und den Vertrag
fristlos zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt fortbestehen.

6. Rücktritt und Kündigung

Die Parteien schließen Rücktritt und ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses aus.
Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

Die NISV GmbH ist zur außerordentliche Kündigung neben den in diesen AGB genannten Gründen
insbesondere bei grobem Verstoß/schwerem Fehlverhalten durch die Teilnehmer/innen berechtigt.

Außerordentliche Kündigungen der NISV erfolgen stets fristlos. Der Vergütungsanspruch der NISV
GmbH besteht fort. Einen gegebenenfalls aufgrund der Kündigung entstandenen Schaden haben Sie
der NISV GmbH zu ersetzen.

Wenn die NISV GmbH bei Beginn des Kursprogramms oder nach Ende des Kursprogramms nicht von
einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist, stellt dies weder eine
Pflichtverletzung der NISV GmbH noch einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Das Gleiche gilt
für den Fall, dass der Zertifizierungsstelle der NISV GmbH die Akkreditierung vorübergehend ausgesetzt
oder entzogen wird.

Eine außerordentliche Kündigung wird erst möglich, wenn die NISV GmbH nicht innerhalb von 6
Monaten wieder von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

7. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten

Die Auswahl der Kurstermine erfolgt verbindlich bei der Buchung. Der/die Teilnehmer/-in kann nur in
Absprache mit der NISV einzelne Schulungstermine verlegen. Die NISV GmbH ist berechtigt, bei
Terminverlegung durch den/die Teilnehmer/-in eine Gebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 299,00
EUR netto, geltend zu machen und in Rechnung zu stellen, sowie die Teilnahme am verschobenen
Termin von der vorherigen Begleichung dieser Gebühr abhängig zu machen.

Die NISV GmbH hat das Recht, Fachkundemodule bei nicht ausreichenden Anmeldungen von unter 10
Teilnehmern oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. Hierzu zählen auch alle
Einschränkungen der Nutzung von Standortinfrastruktur (z. B. Unterrichtsräume), bei akuter Erkrankung
des zuständigen Dozenten oder allgemeinen behördlichen Schutzregelungen, die durch die Pandemie
verursacht werden.

Die Teilnehmenden, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den
nächst freien Lehrgang umgebucht. Sie werden darüber schriftlich oder in Textform informiert.
Der NISV GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen,
zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen
nachzuholen.

Im Falle von Krankheitsfällen auf Seiten der NISV GmbH oder einer Teilnehmerzahl von weniger als 10
Schulungsteilnehmer sowie im Falle von Funktionsstörungen in der Standortinfrastruktur steht der NISV
GmbH das Recht zu, Schulungen an Standorten, die bis zu 200 km vom ursprünglichen Schulungsort
entfernt sind, zu geben. Ihnen bzw. den Teilnehmern/innen steht kein Kostenerstattungsanspruch für
erhöhte Aufwendungen zu.

Der Wechsel von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan berechtigt weder zur Kündigung des
Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes.

8. Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten sind Zeiten der Abwesenheit, entschuldigt oder nicht entschuldigt. Hierzu gehören:
Versäumter Unterrichts- oder Praktikumsbesuch, Verspätungen und vorzeitiges Verlassen des
Unterrichts, Überziehen der Pausenzeiten, versäumte oder verspätete Teilnahme an der
Prüfung. Erkrankt ein/e Teilnehmer/in, unterbricht er die Schulung aus eigenem Entschluss oder kann
er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet, dies sofort, das heißt
spätestens 24 Stunden vor Schulungsbeginn, der NISV GmbH in Textform mitzuteilen. Geht die
Mitteilung nicht fristgerecht bei der NISV GmbH ein, wird für die Vergabe eines neuen Schulungstermins
50 % des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen Fachkundelehrgang erhoben. Im Übrigen gilt
Folgendes:

a. Als Fehlzeiten mit wichtigem Grund erkennen wir Folgendes an:

aa) medizinisch bedingte Fehlzeit durch ärztlich nachgewiesene Krankheit
(Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU) ab dem 1. Tag mit telefonischer Meldung, Vorlage der AU
spätestens am 3. Werktag bzw. Erkrankung des Kindes entsprechend mit Vorlage ärztlicher
Bescheinigung (Kopie).

bb) Situationsbedingte Fehlzeit

  • Schwangerschaft (§ 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz gilt entsprechend)
  • Niederkunft der Ehefrau (1 Tag)
  • Ableben des Ehegatten, eines Kindes, Eltern-/Schwiegerelternteils (1 Tag)
  • Wahrnehmung amtlicher Termine oder Facharzttermine (nur mit Nachweis)

Weitere Fehlzeiten können im Einzelfall anerkannt werden. Alle anderen Fehlzeiten gelten als Fehlzeit
ohne wichtigen Grund.

b. Die vorliegende Fehlzeitenregelung gilt während der Anwesenheitspflicht in allen zur Durchführung
der Maßnahme/Qualifizierung erforderlichen Orten. Diese sind:

  • Schulungsorte der NiSV GmbH
  • Teilnahme an den notwendigen Prüfungen/Nachprüfungen
  • externe Schulungsorte (z.B. Kooperationspartner)

c. Zur Erfassung der Fehlzeiten führt die NISV GmbH bzw. der Einsatzbetrieb täglich (zu allen
Fortbildungs- und Prüfungstagen) eine Anwesenheitsliste.

Folgende Bezeichnungen werden verwendet: Anwesend: A / Unentschuldigtes Fehlen: uE /

Entschuldigtes Fehlen: E / Urlaub/Feiertag/unterrichtsfreie Zeiten: F / Krank: K / Kind krank: KK

d. Im Falle eingetretener Fehlzeiten, ob entschuldigt oder nicht entschuldigt, gilt Folgendes:

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen
vorgesehenen Lerneinheiten.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss jeder Schulungsteilnehmer alle von Fehlzeiten betroffenen
Lerneinheiten nach den spezifischen Vorgaben der entsprechenden Lerneinheiten entweder Online
oder im Präsenzunterricht nachholen.

Der nachzuholende Präsenzunterricht kann vom Schulungsteilnehmer entweder in einem
stattfindenden Parallelkurs oder in einem später im Jahr stattfindenden Kurs, auch an einem anderen
Standort, absolviert werden.

Für den nachzuholenden Unterricht fällt generell 50% des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen
Fachkundelehrgang, bei dem Fachkundelehrgang „Haut und seine Anhangsgebilde“ fällt 75% des
jeweils aktuellen Preises an.

9. Ausschluss von der Teilnahme/Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Firma NISV GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B.
Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung
des Fachkundemoduls gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Sollte nachweisbar feststehen, dass ein Teilnehmer versucht, andere Teilnehmer der Schulungen für
eigene Schulungen oder Schulungen externer Anbieter abzuwerben, ist NISV GmbH berechtigt, den
betreffenden Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung auszuschließen.

Bei Ausschluss ist die NISV GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; der Zahlungsanspruch
der NISV GmbH besteht fort. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der
NISV GmbH.

10. Haftung

Die NISV GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl,
insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn
diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der NISV GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen
beruhen.

Ebenso haftet die NISV GmbH nicht für Personen- oder Sachschäden, die Teilnehmer/innen im Rahmen
von Lehrgängen bzw. freiwilligen Behandlungen während der praktischen Lerneinheiten durch ihr
eigenes Verhalten an sich, anderen Teilnehmern/innen oder Dritten verüben.

Für den Fall der Inanspruchnahme der NISV GmbH durch eine/n Teilnehmer/in, der/die über Sie
angemeldet worden ist, stellen Sie die NISV GmbH von der Haftung frei. Es obliegt Ihnen der Beweis
dafür, dass der einzelne Schaden nicht von dem/der jeweiligen Teilnehmer/in zu vertreten ist.

In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks,
rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von
mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene
Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung oder
Abnahme befreit.

11. Datenschutz

Sie erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sich der/die jeweilige Teilnehmer/in einverstanden
erklärt, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur
Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Absolvierung des Fachkundemoduls und
der Prüfungsabnahme gespeichert werden. Die NISV ist berechtigt, von Ihnen entsprechende
Erklärungen des/der jeweilige/n Teilnehmers/in einzufordern. Im Falle, dass vorgenannte Erklärungen
nicht binnen Wochenfrist bei der NISV GmbH eingehen, ist die NISV GmbH zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt; der Zahlungsanspruch der NISV GmbH besteht fort. Hiervon unberührt bleiben
weitergehende Schadensersatzansprüche der NISV GmbH.

12. Nutzung der Lehrmaterialien

Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/ der angemeldeten Teilnehmer/-in gestattet. Ohne
schriftliche Genehmigung der NISV GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von
Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben
benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106
UrhG strafbar.

Die Unterrichtsmaterialien sind als geistiges Eigentum der NISV GmbH geschützt. Es ist strikt untersagt,
dass sich Teilnehmer mit dem geistigen Eigentum der NISV GmbH selbständig machen und selber
Schulungen geben.

E-mails mit Schulungsinhalten/Informationen über die Schulung dürfen nicht weitergeleitet werden.
Auch Schulungsnachweise dürfen weder weitergeleitet, noch abfotografiert werden. Falls der Inhalt
dieser E-Mails Dritten zur Kenntnis gegeben wird, wird dies strafrechtlich verfolgt.

Bei schuldhaftem Verstoß gegen obige Verpflichtungen sind Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von
50.000 EUR verpflichtet. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen
Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt der NISV
GmbH vorbehalten. Für Verstöße durch die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen haften Sie wie
für eigene Verstöße.

Darüber hinaus haften Sie für den der NISV GmbH entstandenen Schaden durch den Verstoß gegen
diese Verbotsregeln.

Sollte der/die Teilnehmer/in mit reproduzierten, auch mit eigenen Änderungen versehenen,
Lehrmaterialien der NISV GmbH eigene Einnahmen von Dritten im Rahmen einer eigenen Schulung
erzielen, so Sie die Hälfte dieser erzielten Einnahmen an die NISV GmbH zu erstatten.

13. Hausordnung

Die geltende Hausordnung der Firma NiSV GmbH, die öffentlich aushängt, ist Bestandteil der
Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Firma NiSV GmbH, die in seinem Betriebsgebäude
stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.

14. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die
Schriftform.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden
in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche
dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

16. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt in seiner Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-
Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, sofern Sie Kaufmann bzw. Kauffrau sind, Düsseldorf vereinbart.

Stand der AGB: 15.01.2026

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