Schulordnung
der BASH Education
Diese Schulordnung regelt innerschulische Abläufe und Organisationen. Sie gilt für alle Schüler und Dozenten von Schulen der BASH Education.
Diese Schulordnung ist sowohl für die Schüler als auch die Schule und ihre Lehrkräfte verbindlich. Zusätzlich zu dieser Schulordnung gelten die folgenden Vertragsdokumente, die unter https://nisv-auf-tuerkisch.de/ abrufbar sind:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BASH Education;
- der “Ethik Kodex für Schulträger” der NiSV Akademie GmbH
§ 1 – Fehlzeiten
- Zu jeder Seminar- bzw. Praxis-Einheit wird eine Anwesenheitsliste geführt (digital mit ALL4school) oder manuell per Liste. Diese dient als Nachweis für den Schulungsnachweis.
- Der Schüler/in ist selbst angehalten den verpassten Schulstoff nachzuholen. Er/Sie ist dazu verpflichtet selbstständig für die Nacharbeitung zu sorgen. Die dazu notwendigen Skripte und Unterrichtsinhalte liegen im E-Learning-Portal bereit.
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, dürfen KEINE Lerneinheiten versäumt worden sein.
- Fehlzeiten im Praxis- und/oder Seminarunterricht: der Schüler/ die Schülerin ist dazu verpflichtet den jeweiligen Dozenten oder die Schulleitung per E-Mail zu informieren. [email protected]
- Versäumte Lerneinheiten müssen selbstständig im Lernportal reserviert und nachgeholt werden.
§ 2 – Verhalten
- Essen ist im Schulunterricht vollständig verboten. Getränke sind hingegen allgemein gestattet, nicht aber in der Nähe der Computer, Laptops und Tablets.
- Handys und andere Elektronik sind aus- bzw. vollständig stumm und ohne Vibration zu stellen.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Bei wiederholtem zu spät kommen ist der Dozent dazu befugt dies im digitalen Schülermappe zu vermerken. Ergibt die Verspätung mehr als 30 Minuten, wir es als eine Fehlstunde gerechnet.
- Der Umgang in der Schule und auf dem Schulgelände ist allgemein freundlich, fair und kameradschaftlich.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Schüler
- Die Schüler sind dazu verpflichtet mit dem Eigentum der Schule (Behandlungsgeräte, Computer, Laptops und Tablets) vorsichtig und gewissenhaft umzugehen. Bei fahrlässigem Umgang hat die Schule Schadensersatzanspruch
- Die Schule schenkt den Schüler/innen absolutes Vertrauen in der Zusammenarbeit und wünscht sich das auch im Gegenzug.
- Rauchen ist auf dem Schulgelände (einschließlich Garten) nicht gestattet.
§ 3 – Praxisunterricht
- Während des Praxisunterrichts darf nur saubere, angemessene und schwarze Arbeitskleidung getragen werden. Die Schuhe müssen geschlossen und sauber sein.
- Längere Haare sind zurückzustecken / binden, Fingernägel sauber, vertretbar kurz und Hand-Armschmuck vollständig abzulegen.
- Der Schüler muss auf seine eigene Körperhygiene und -Gerüche achten und ist angeholten Mitschüler darauf hinzuweisen, wenn diese nicht geachtet ist.
- Um den Arbeitsplatz für den Praxisunterricht vorzubereiten, muss der Schüler 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts am Praxisunterrichtsraum erscheinen.
- Da am Körper und Gesicht des Kunden gearbeitet wird, muss der Schüler beim Betreten des Praxisraums seine Hände korrekt desinfizieren.
- Vor Beginn der Arbeit müssen alle Stühle, Liegen, Geräte, einschließlich der Behandlungslampe, auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sollten diese beschädigt sein, ist der Dozent zu informieren
- Gegebenenfalls notwendiges Arbeitsmaterial, das nicht von der Schule gestellt wird, muss der Schüler / Schülerin eigenverantwortlich mitbringen. Die Schule bzw. der Dozent informierten die Schüler seiner Klasse, wenn etwas notwendig sein sollte. Insgesamt stellt die Schule aber die Arbeitsmaterialien.
- Der Schüler ist dafür verantwortlich seinen Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu hinterlassen.
- Für die praktischen Übungen werden entweder Übungsmodelle gestellt oder die Schüler stellen sich gegenseitig zur Verfügung. Sollte das von einem Schüler aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, ist der Dozent darüber im Vorfeld des Unterrichts zu informieren.
- Im Praxisraum ist sowohl essen als auch trinken nicht gestattet.
- Handys und andere Elektronik sind im Praxisraum nicht gestattet.
- Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Schulungsträger Amtspersonen der zuständigen Vollzugsbehörden der Dakks GmbH und den PrüferInnen der BASH Education die Möglichkeit gewährt an Schulungen oder Schulungseinheiten als Beobachter teilzunehmen.
§ 4 – Zahlungen
- Die Schule behält sich vor bei einer ggf. vereinbarten Ratenzahlung den Schüler/in vom Unterricht auszuschließen, wenn dieser rückständig mit den Zahlungen ist.
§ 5 –Stornierung und Rücktritt der Kursbuchung
- Es wird ein Rücktrittsrecht von 24 Stunden nach der Anmeldung eingeräumt.
- Jede Stornierung muss schriftlich oder in Textform per Mail an … erfolgen.
- Hat der Kurs bereits gestartet oder erfolgte ein Online Zugang zur Lernplattform, kann die BASH Education anfallende Kosten* verlangen.
- Bei Stornierung die aus einem außerordentlichen Grund erfolgen wie z.B.:
- Aufgabe des Geschäfts, werden individuelle Lösungen gefunden oder wie in der Gebührenordnung genannt verlangt. *siehe Gebührenordnung
§ 6 – Rücktritt/Verschiebung seitens BASH Education
- Die BASH Education ist berechtigt bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl von Seminarterminen zurückzutreten und/oder Seminartermine zu verschieben. Im Falle eines Rücktritts oder einer Verschiebung werden die Kursteilnehmer unverzüglich informiert.
- Die BASH Education behält sich frei in Außerordentlichen Fällen wie:
- Schadensersatz, Betrugsversuch, Duplizierung, Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten, ect. die gesamte Lehrgangsgebühr einzubehalten.
§ 7 – Nachlässe
- Bei rabattierten Kaufbeträgen, errechnet sich die Stornogebühr aus dem gezahlten Betrag.
§ 8 – Prüfungen
- Zum Ende der Aus-/Weiterbildung steht eine Prüfung an. Diese können nur bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. BASH Education kooperiert im Hinblick auf eine Zusammenarbeit im Sinne der NiSV.eu mit dem Vertragspartner NiSV Akademie GmbH.
- Die Anmeldung zu diesem offline-Prüfungen muss der Schüler eigenverantwortlich über das Prüfungsportal NiSV übernehmen.
- Den Schülern steht frei bei jeder akkreditierten Prüfungsstelle die Prüfung abzulegen.
§ 9 – Besonderheiten zu COVID 19/ SARS COV
Auf Grund der aktuellen Situation sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten:
- Im Unterreicht muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden
- Der Raum muss regelmäßig gelüftet werden, unabhängig von den Wetterverhältnissen
- Beim Eintreten des Raums und der Schule muss jeder Schüler und Dozent sich die Hände korrekt desinfizieren
- Es muss sowohl im Aufenthaltsraum als auch im Garten auf den notwendigen Abstand geachtet werden.
- Weitere Informationen entnehmen Sie dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard